Zum OLG-Urteil gegen Konto-Kündigung der Roten Hilfe

Pressemitteilung von Lizzy Schubert vom 17.09.2026


"Erst stuft Trump die 'Antifa' als terroristische Vereinigung ein und erlässt Sanktionen gegen die sogenannte 'Antifa-Ost', welche sich weder Deutschland noch die EU zu eigen machen. Dann schließt die Sparkasse Göttingen alle Konten der Roten Hilfe e.V., einer Gefangenenhilfsorganisation aus Zeiten der Weimarer Republik, weil sie Spenden für ein faires und menschenwürdiges Verfahren sammelt. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Oberlandesgericht Braunschweig die Berufung der Sparkasse Göttingen im Eilverfahren zurückweist und klargestellt hat, dass es sich hier selbstverständlich nicht um Terrorismusfinanzierung handelt.

Es ist ein wichtiger Sieg im Kampf gegen politisch motiviertes Debanking aufgrund willkürlicher US-Sanktionen gegen antifaschistisches Engagement in Deutschland. Es mag wirtschaftliche Begründungen für politisch motiviertes Debanking geben - durchgehen lassen dürfen wir sie als Gesellschaft deshalb trotzdem nicht. Eine starke Zivilgesellschaft braucht Vereine und gemeinnützige Organisationen - und die brauchen Kontozugänge. Die Bundesregierung muss diese besser gegen solche inakzeptablen Übergriffe schützen."